Transparenz Informationen

Gemäß Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung

Eingereicht am: 

15. Juni 2026, 8:00 Uhr

1. Der Sponsor

Grit Kuhnitzsch

2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert

-

3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert

Grit Kuhnitzsch

04654 Frohburg

balancehaus@t-online.de

4. Geplanter Veröffentlichungszeitraum und Reichweite der politischen Anzeige

Medium Erscheinungstag Auflage Geithainer Anzeiger Samstag, 27.06.2026 4.000 Summierte Gesamtauflage 4.000

5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben

150,00 Euro brutto

6. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:

-

7. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben

privat, EU

8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:

Die zu schaltende politische Anzeige erscheint lediglich in den o.g. Blättern und Verbreitungsgebieten, es handelt sich somit um eine einzelne Werbemaßnahme, zu welcher keine weiteren Kosten aggregiert werden können.

9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit

Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Geithain am 5. Juli 2026

10. Link(s) zu der Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an der Wahl oder dem Referendum im Zusammenhang mit der politischen Anzeige

www.geithain.de

11. Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt

Nein

12. Einsatz von Targeting / Anzeigen Schaltungsverfahren

a) Bei der politischen Anzeige kamen Targeting- und/oder Anzeigenschaltungsverfahren zur Anwendung, die auf der Verwendung personenbezogener Daten beruhen:

Nein

13. Wirksame Mittel zur Unterstützung natürlicher Personen bei der Ausübung ihrer Datenschutzrechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, einschließlich des Rechts, ihre personenbezogenen Daten zu ändern und ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der politischen Werbung zu widerrufen

balancehaus@t-online.de

14. Kontaktstelle für die Interaktion mit den zuständigen Behörden nach Artikel 16 Absatz 5 Verordnung (EU) 2024/900

balancehaus@t-online.de

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine bei uns veröffentlichte politische Anzeige nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie uns eine Meldung per E-Mail zusenden.

Ihre E-Mail senden Sie bitte an:

info@riedel-verlag.de

Bitte nehmen Sie folgende Informationen in die Meldung auf, damit wir sie ordnungsgemäß verarbeiten können

  1. Begründete Erklärung, warum Sie glauben, dass die betreffende politische Anzeige gegen die Verordnung verstößt.
  2. Angaben zur Identifizierung der Anzeige (Anzeigenkennung aus der Transparenzbekanntmachung oder Motiv / Absender der Anzeige, Medium und Erscheinungstag der Anzeige)
  3. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Eingangsbestätigung senden können.

Unbeschadet sonstiger Verwaltungsverfahren oder gerichtlicher Rechtsbehelfe steht Ihnen grundsätzlich nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/900 ein Beschwerderecht bei den zuständigen Behörden zu.

Ihre Meldungen werden durch unsere Mitarbeiter geprüft und unterliegen nicht automatisierten Prüfverfahren.